Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Müllner Schulungen 

(nachfolgend: Martin Müllner) 

1. Geltung der AGB 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Abrede sind nur wirksam, wenn sie von Martin Müllner schriftlich bestätigt werden. 

Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. 

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB. 

Martin Müllner, April 2016 

2. Angebote 

Preise, Flyer und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. 

Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitdatum handelt. 

Offerte, die schriftlich, im persönlichem Gespräch oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. 

Eine Offerte ist drei Monate lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster werden Eigentum des Käufers, dürfen aber nicht vervielfältigt werden. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. 

Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich oder per E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung. 

Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht. 

Martin Müllner, April 2016 

3. Termine 

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Pakete an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. 

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufer liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. 

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Käufer 

  1. auf weitere Lieferungen verzichten (was er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen hat); 
  2. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich schriftlich vereinbart werden muss); 
  3. dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (erfüllt der
    Verkäufer bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Käufer, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten). 

Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet. 

Martin Müllner, April 2016 

4. Vertragserfüllung 

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Verkäufer liefert die Produkte/Pakete in der bestellten Ausführung. 

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. 

Martin Müllner, April 2016 

5. Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Betreffend Kostenübertragung werden die Lieferkonditionen mit Martin Müllner eindeutig festgelegt. 

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 10 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen. 

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, 

  1. sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen; 
  2. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. 

Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. 

Der Käufer darf mit Gegenansprüchen an den Verkäufer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. 

Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 pro Mahnung erhoben. 

Martin Müllner, April 2016

6. Gewährleistung 

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in ausgezeichneter Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. 

Bei Mängeln an den gelieferten Waren kann der Käufer Wandelung oder Minderung oder Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR. 

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. 

Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes. 

Martin Müllner, April 2016

7. Informationspflicht 

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. 

Martin Müllner, April 2016

8. Privatsphäre, Datenschutz & Verschwiegenheitspflicht

Ein reibungsloses Funktionieren der eingesetzten IT-Systeme erfordert eine fachkundige Betreuung und Wartung, um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten und um eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung bei Ihnen zu Hause und Unterwegs zu gewährleisten. Dies liegt mit Blick auf die Sicherheit und Qualität auch im Interesse der Privatsphäre. Daher versichern beide Parteien, dass jegliche Zusammenarbeit unter die allgemeine Verschwiegenheitspflicht fällt und weder Daten noch Informationen an Dritte weitergereicht werden.

Martin Müllner, April 2016

9. Schlussbestimmungen 

Gerichtsstand ist am Sitz von Martin Müllner. Martin Müllner darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. 

Martin Müllner, April 2016